Wort davor: Auflaßgeld

auflässig
Erklärung: bergmännisch von Zechen und Betrieben: eingestellt, nicht mit Arbeit belegt.

Wort danach: Auflaßschilling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten