Wort davor: aufkündlich

Aufkündung, Aufkündigung

Aufkündung (I)
Erklärung: Kündigung eines Kapitals.

Aufkündung (II)

Aufkündung (II 1)
Erklärung: Aufsagen des Friedens.
Aufkündung (II 2)
Erklärung: Kündigung eines Dienstes, Amtes.
Aufkündung (II 3)
Erklärung: Kündigung der Miete, Pacht, des Pfandes usw.
Aufkündung (II 4)
Erklärung: Verzicht auf das Bürgerrecht.

Wort danach: Aufkündungszeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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