Aufkommung
Erklärung:
Zahlung, vom Zahler (Leistung) und Empfänger (Einnahme) aus gesehen.
sprachliche Erläuterung:
nrh., nd. upcuminge, upkummege, upkomeninge, opcominge.
Wort danach: Aufkosten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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