Wort davor: Aufhändung

aufhängen
sprachliche Erläuterung: aufhen(c)ken.

aufhängen (I)
Erklärung: zur Strafe.

aufhängen (II)
Erklärung: durch Anschlag bekannt geben.
aufhängen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: zur Verpachtung ausbieten.
aufhängen (III)
Erklärung: suspendieren.

Wort danach: Aufhängung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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