Wort davor: aufhalten

Aufhalter
sprachliche Erläuterung: nd. upholder, nl. ophelder, ophouder, schweiz. ufhalter.

Aufhalter (I)
Erklärung: Versorger, Erhalter.

Aufhalter (II)
Erklärung: Unterschlupfgeber, Hehler.
Aufhalter (III)

Aufhalter (III 1)
Erklärung: Inhaber.
Aufhalter (III 2)
Erklärung: Lehnsträger.
Aufhalter (IV)
Erklärung: Verwahrer eines hinterlegten Gutes.
Aufhalter (V)
Erklärung: Aufseher über den städtischen Handelsverkehr.
Aufhalter (VI)
Erklärung: wem der Aufenthalt an einem Orte nur gegen Bürgschaft oder auf beschränkte Zeit gestattet ist.

Wort danach: Aufhaltgeber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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