Wort davor: aufgrenzen

Aufgriff

Aufgriff (I)
Erklärung: Recht der Auswahl überhaupt.

Aufgriff (II)
Erklärung: Vorkaufsrecht.
Aufgriff (III)
Erklärung: Recht (des jüngsten Sohnes), sich aus der väterlichen Erbschaft seinen Teil auszusuchen.

Wort danach: Aufgriffsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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