Wort davor: Aufgeberlohn
aufgebieten
sprachliche Erläuterung:
nl. opgebieden.
aufgebieten (I)
Erklärung:
auffordern, aufrufen.
aufgebieten (I 1)
Erklärung:
zur Heerfolge.
aufgebieten (I 2)
Erklärung:
zum Gericht.
- Belegtext:
liesßen unser herren ... alhie auffgebiethen, so sollen die nachbauer nicht weiter ziehen
Datierung: 1512
Fundstelle: Salzschlirf 68
- Fundstelle: MnlWB. V 1732
aufgebieten (II)
Erklärung:
einfordern, eintreiben.
- Datierung: 1444
Fundstelle: ArchHessG. 15 (1880/84) 180
aufgebieten (III)
Erklärung:
vor Gericht aufbieten.
aufgebieten (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
ein Pfand.
aufgebieten (III Spiegelstrich 2)
Erklärung:
ein Grundstück.
- Belegtext:
der soll es [liegendes Gut] uffgebietten an dem nechsten gericht
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: OppenhStB. 215
Wort danach: aufgebig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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