Wort davor: Aufgeberlohn

aufgebieten
sprachliche Erläuterung: nl. opgebieden.

aufgebieten (I)
Erklärung: auffordern, aufrufen.

aufgebieten (I 1)
Erklärung: zur Heerfolge.

aufgebieten (I 2)
Erklärung: zum Gericht.
aufgebieten (II)
Erklärung: einfordern, eintreiben.
aufgebieten (III)
Erklärung: vor Gericht aufbieten.

aufgebieten (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: ein Pfand.
aufgebieten (III Spiegelstrich 2)
Erklärung: ein Grundstück.

Wort danach: aufgebig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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