Wort davor: auffrieden
Auffrone
Erklärung:
endgiltige Fronung.
- Belegtext:
von eyner uffrone [gebührt] dem schulthessen 1 (pfund)
Datierung: 1483
Fundstelle: ErfurtGO. 353
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- Belegtext:
so muess der freiboth stille stahen mit der uffrone bis ein jare verlaufft
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 315
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Wort danach: auffronen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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