Wort davor: auferheben
auferkennen
Erklärung:
rechtlich zuweisen, zuerkennen.
- Belegtext:
seinem weibe 250 g. auferkennen fur ir heimsteure und morgengabe
Datierung: 1398
Fundstelle: QFürstentBayreuth II 195
- Belegtext:
rechtlich ufferkennt
Datierung: 1540
Fundstelle: OStR. I 811
Faksimile
- Belegtext:
mit rechte ... ab oder auferkannt
Datierung: 1571
Fundstelle: Richter,Paderb. I Anh. 137
Wort danach: auferladen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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