Wort davor: aufergehen
auferheben
auferheben (I)
Erklärung:
die Hand zum Schwur.
- Belegtext:
daz wir gesworn ze den heiligen mit uf erhabener hant
Datierung: 1315
Fundstelle: MGConst. V 278
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Datierung: 1386
Fundstelle: FürstenbUB. II 335
- Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. I 142
- Belegtext:
mit gelerten worten mit ufferhebeten handen
Datierung: 1405
Fundstelle: SchlettstStR. 613
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auferheben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
übertragen.
auferheben (II)
Erklärung:
wegnehmen, vorenthalten.
auferheben (III)
Erklärung:
aufheben, für ungiltig erklären.
- Belegtext:
daz diu selben gelubde und den selben bant gar ledich sein und ouch gar auferhaben
Datierung: 1281
Fundstelle: MGConst. III 266
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
auferheben (IV)
Erklärung:
anheben, anstiften.
Wort danach: auferkennen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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