Wort davor: auferbaulich

auferben

auferben (I)
Erklärung: erblich zufallen.

auferben (II)
Erklärung: erblich vermachen.

Wort danach: auferbieten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten