Wort davor: aufenthalten

Aufenthalter

Aufenthalter (I)
Erklärung: wer sich nur vorübergehend an einem Orte aufhält.

Aufenthalter (II)
Erklärung: Beherberger von Übeltätern, Hehler.
Aufenthalter (III)
Erklärung: Erhalter, Beschirmer.

Wort danach: Aufenthalterschein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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