Wort davor: aufbührlich

Aufbührung
sprachliche Erläuterung: auffborung, ufbarung, nd. up-, opboring(h)e.

Aufbührung (I)
Erklärung: Erheben, Empfang von Einkünften.

Aufbührung (II)
Erklärung: Einkünfte.

Wort danach: aufbürden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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