Aufbührung
sprachliche Erläuterung:
auffborung, ufbarung, nd. up-, opboring(h)e.
Aufbührung (I)
Erklärung:
Erheben, Empfang von Einkünften.
Wort danach: aufbürden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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