(aufbührlich)
Erklärung:
so, daß man Einkünfte erhebt.
sprachliche Erläuterung:
nd. upborliken.
Wort danach: Aufbührung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten