Wort davor: aufbrüchig

Aufbruchschein
Erklärung: schriftlicher Antrag zur Geldaufnahme bei einer Bank mit amtlichem Verzeichnis der Pfänder, Schuldkopie.

Wort danach: Aufbruchzehnt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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