Wort davor: Aufbotbrief
aufboten
Erklärung:
wie aufbieten (II 3).
- Belegtext:
soll man ... die pfande drey tage aufbaden und darnach verkaufen
Datierung: 1648
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 510
- Belegtext:
in der älteren Fassung (1349) upboyden
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) S. 232
Wort danach: Aufbotgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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