Wort davor: Aufborgung

Aufbot
sprachliche Erläuterung: mnl. opbod.

Aufbot (I)
Erklärung: wie aufbieten (I).

Aufbot (I 1)
Erklärung: Forderung; Befehl.

Aufbot (I 2)
Erklärung: Berufung, Zusammenruf.

Aufbot (I 2 a)
Erklärung: des Heeres.
Aufbot (I 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: Zusammenrottung, Aufruhr.
Aufbot (I 2 b)
Aufbot (I 2 c)
Aufbot (I 2 d)
Erklärung: im Bergbau.
Aufbot (I 2 e)
Erklärung: richterliche Vorladung.
Aufbot (I 2 f)
Erklärung: Gegenbescheid.
Aufbot (II)

Aufbot (II 1)
Erklärung: ein schuldnerisches Grundstück zum Aufbot bringen an den offenbaren Gerichtstagen.
Aufbot (II 2)
Erklärung: höheres Gebot bei Versteigerungen.

Wort danach: Aufbotbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten