Wort davor: Aufborgung
Aufbot
sprachliche Erläuterung:
mnl. opbod.
Aufbot (I)
Erklärung:
wie aufbieten (I).
Aufbot (I 1)
Erklärung:
Forderung; Befehl.
Aufbot (I 2)
Erklärung:
Berufung, Zusammenruf.
Aufbot (I 2 a)
Erklärung:
des Heeres.
Aufbot (I 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Zusammenrottung, Aufruhr.
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V Tit. 174 § 6
- Belegtext:
machten einen aufbott unter brand und todtschlag
Datierung: 1734
Fundstelle: Fuhrmann,Öst. II 399
- Belegtext:
aufbott und zusammenrottirung seiner unterthanen
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Chorinsky,Mat. III 498
Aufbot (I 2 b)
- Belegtext:
gemain aufbot ettlicher stende
Datierung: 1510
Fundstelle: ZFerd.2 10 (1844) 47
Aufbot (I 2 c)
Aufbot (I 2 d)
Erklärung:
im Bergbau.
- Belegtext:
aufbot, straff oder annder gehorsam
Datierung: 1517
Fundstelle: MaxBO. Art. 213
- Datierung: 1551
Fundstelle: SalzbBergO. 18
Aufbot (I 2 e)
Erklärung:
richterliche Vorladung.
Aufbot (I 2 f)
Erklärung:
Gegenbescheid.
Aufbot (II)
Aufbot (II 1)
Erklärung:
ein schuldnerisches Grundstück zum Aufbot bringen an den offenbaren Gerichtstagen.
Aufbot (II 2)
Erklärung:
höheres Gebot bei Versteigerungen.
Wort danach: Aufbotbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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