Wort davor: Aufbietzettel

aufbinden

aufbinden (I)
Erklärung: wörtlich.

aufbinden (I 1)

aufbinden (I 1 a)
Erklärung: etwas losbinden, öffnen.

aufbinden (I 1 b)
Erklärung: Fesseln lösen.
aufbinden (I 2)
Erklärung: jemanden binden; auf das Rad.
aufbinden (I 3)
Erklärung: etwas jemandem aufbinden.
aufbinden (II)
Erklärung: übertragen: anvertrauen, anbefehlen.
aufbinden (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: fälschlich mit etwas belasten.

Wort danach: Aufbindung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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