Wort davor: Aufbietzettel
aufbinden
aufbinden (I)
Erklärung:
wörtlich.
aufbinden (I 1)
aufbinden (I 1 a)
Erklärung:
etwas losbinden, öffnen.
- Belegtext:
das aller kaufschacz ... nider gelegt, aufgepunden und verchaufft werde
Datierung: 1351
Fundstelle: Bischoff,ÖStR. 199
aufbinden (I 1 b)
Erklärung:
Fesseln lösen.
aufbinden (I 2)
Erklärung:
jemanden binden; auf das Rad.
aufbinden (I 3)
Erklärung:
etwas jemandem aufbinden.
aufbinden (II)
Erklärung:
übertragen: anvertrauen, anbefehlen.
- Belegtext:
sullen si ir kaufmanschaft auf biuten czwain biderben mannen
Datierung: 1333
Fundstelle: CDMorav. VII nr. 296
- Belegtext:
das er im zu erzüchen ... uffgebunden wurde
Datierung: 1545
Fundstelle: HönggMeierg. 35
- Datierung: 18. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 609
Faksimile
- Belegtext:
gy binden uns up in eyt
Fundstelle: Theoph. 13
aufbinden (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
fälschlich mit etwas belasten.
Wort danach: Aufbindung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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