Wort davor: Astzins

ætdeman
Erklärung: aberkennen.
sprachliche Erläuterung: angelsächsisch.
vgl. tumen.

Wort danach: ateile

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten