Wort davor: Ascherbrenner
Ascherer
- Belegtext:
daß weder köhlern noch ascherern holtz hat angewiesen werden dürffen
Datierung: 1684
Fundstelle: ZWortf. 13 (1911/12) 107
Wort danach: Aschermittwochgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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