Wort davor: 1Ast

2Ast

2Ast (I)
Erklärung: Zeichen der Besitzergreifung.

2Ast (II)
Erklärung: Wirtshauszeichen.
2Ast (III)
2Ast (IV)
Erklärung: Zweig eines Geschlechtes.

Wort danach: Astach

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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