Wort davor: Arrestkummer
Arrestleger
- Belegtext:
kann außer diesem schaden ein durch den arrest entzogener sicherer gewinn nachgewiesen werden, so ist der arrestleger auch diesen zu vergüten schuldig
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 6 § 138
Wort danach: Arrestlegung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten