Wort davor: argwöhnisch
argwöhnlich
- Belegtext:
ain redner der da nimet guet / von ainem, dem er reden tuet / der ist ain arkwönleicher man / den sollt man nicht ertailen lan
Datierung: 1400
Fundstelle: Oswald v.Wolkenstein CVI 117-120
- Belegtext:
daß die bekennte person also argwohnlich seye, daß man sich der missethat zu jhr wol versehen möge
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) I 35 § 3
Wort danach: Äricht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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