Wort davor: Argwarter
Argwille
Erklärung:
böser Wille.
- Belegtext:
in due das nit umbe eynigerley ocksune, bedrucknisse oder argen willen
Datierung: 1400
Fundstelle: TrierWQ. 11
- Belegtext:
uf das die gemeinde kein arckwillen gehaben moge zu dem rade
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. II 2 S. 237
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 52
Wort danach: argwillig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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