Wort davor: arglistiglich
arglists
- Belegtext:
damit nichts verdachts und ar[g]lists sonder öffentlich und an dem tag gehandelt werde
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 235
Wort danach: Arglohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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