Wort davor: Archenrecht
Archenschlag
- Belegtext:
archenschlag heißt aber so viel, als den fluß oder das wasser mit körben, netzen oder andern maschinen dergestalt sperren, daß die fische nicht mehr ein und aus können
Datierung: 1754
Fundstelle: Kreittmayr,Anm. II VI 3, 43
- Belegtext:
irgend welche art des absperrens des freien zuges der fische [archenschläge usw.]
Datierung: 1884
Fundstelle: BairLFischereiO. IV § 13, 1
Wort danach: Archenwerk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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