Wort davor: Apfel

Apfelbaum
Erklärung: Obstbaum, der verschiedentlich rechtliche Bedeutung erhält.

Apfelbaum (I)
Erklärung: rechtlich geschützt.

Apfelbaum (II)
Erklärung: als Grenzbaum.
Apfelbaum (III)
Erklärung: Gerichtsstätte.
Apfelbaum (IV)
Erklärung: Richtbaum.

Wort danach: Apfeldienst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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