Wort davor: Apfel
Apfelbaum
Erklärung:
Obstbaum, der verschiedentlich rechtliche Bedeutung erhält.
Apfelbaum (I)
Erklärung:
rechtlich geschützt.
Apfelbaum (II)
Erklärung:
als Grenzbaum.
Apfelbaum (III)
Erklärung:
Gerichtsstätte.
Apfelbaum (IV)
Erklärung:
Richtbaum.
- Belegtext:
wan einer das leben binnen seinem ederich verwirckt hette, der sall auch darbinnen gericht werden vff einer platzen ... vnd an einen appelboum verweist werden, vnd vff den dritten
tagh sall der joncker inen abthon laessen, vff das gein boess gerugh oder stank darab kome
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Eifel
Fundstelle: GrW. II 577
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Apfeldienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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