Wort davor: Anzieher

Anziehung

Anziehung (I)
Erklärung: Anführung.

Anziehung (II)
Erklärung: Ansehung (der Person).

Wort danach: Anziel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten