Wort davor: Anzeugung

Anzicht
sprachliche Erläuterung: ahd. anaziht, nd. anetichte, nl. aenticht.

Anzicht (I)
Erklärung: Verbrechen.

Anzicht (II)
Erklärung: Anspruch.
Anzicht (III)
Erklärung: Anschuldigung.

Wort danach: anziehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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