Wort davor: anzäunen
Anzeichen
vgl.
Anzeigung (II 1).
- Belegtext:
ein umstand, welcher zwischen dem beschuldigten und dem verbrechen einen zusammenhang machet: das ist ..., was die gesetze anzeichen [inzichten] nennen
Fundstelle: Sonnenfels,GesSchr. VII 122
Wort danach: anzeichnen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten