Wort davor: anwieden

anwinden
vgl. unterwinden.

anwinden (I)
Erklärung: zu belangen suchen.

anwinden (II)
Erklärung: sich an etwas halten.
anwinden (III)
Erklärung: etwas übernehmen.
anwinden (IV)
Erklärung: sich an etwas (schadlos) halten.

Wort danach: Anwindung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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