Wort davor: anwesig

Anwette
sprachliche Erläuterung: ags. anwedd, mnl. aenwedde.

Anwette (I)
Erklärung: Pfand.

Anwette (II)
Erklärung: Vertragsstrafe.
vgl. Anweck.
Anwette (III)
Erklärung: Jahrgeld, Rente.

Wort danach: anwetten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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