Wort davor: Anwendung
anwerben
sprachliche Erläuterung:
mnl. aenwerven.
anwerben (I)
Erklärung:
angehen, bitten, sich um etwas bewerben.
anwerben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
sich um Vorlaß (zu einer Audienz) bewerben.
- Belegtext:
wenn bei den fürsten ihre unterthanen sich anwerben lassen
Datierung: 1613
Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. I 53
anwerben (II)
Erklärung:
dingen, anheuern.
- Belegtext:
wann einer von denen angewerbten nicht lust hätte, darbey zu verbleiben
Datierung: 1741
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 479
- Belegtext:
die fremden werber, welche leute ... anwerben
Datierung: 1743
Fundstelle: ÖstVerordn. I 8
- Belegtext:
schiffs-capitains ... anzuwerben und dieselben nöthigenfalls ... abzusetzen
Datierung: 1806
Fundstelle: QHambSchiffahrt 60
anwerben (III)
Erklärung:
um eine Frau anhalten.
- Fundstelle: ZWortf. 10 (1908/09) 77
anwerben (IV)
Erklärung:
abnehmen.
- Belegtext:
ende W. ... sine sekerheit [Freibrief] anworven
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Stallaert I 37
Wort danach: Anwerbung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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