Wort davor: Anweisgebühr

Anweisgeld
Erklärung: dem Förster zustehende Gebühr für das Bezeichnen zu fällender Bäume.
vgl. Hackenrecht.

Wort danach: Anweisschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten