Wort davor: Anweisen

Anweiser

Anweiser (I)
Erklärung: Ratgeber, Lehrmeister.

Anweiser (II)
Erklärung: Prozeßberater, Rechtsbeistand.
Anweiser (III)
Erklärung: insbesondere Beistand von Frauen, Waisen und Geschäftsunfähigen; Vormund.
Anweiser (IV)
Erklärung: Aufseher.
Anweiser (V)
Erklärung: Aussteller einer Zahlungsanweisung.

Wort danach: Anweisgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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