Wort davor: anweisen
Anweisen
Erklärung:
Anzeichen.
- Belegtext:
auch wer es, das solicher schad geschee und nit furbrocht offentlich wurde und man doch ein anwisen oder nochvolige mocht verston, so mogen wir das suchen on intzog meniklichs und dem nochkomen, als billich ist
Datierung: 1447
Fundstelle: Philippsburg 953
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Wort danach: Anweiser
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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