Wort davor: anwarten

Anwarter, Anwärter
Erklärung: Anwärter, zur (Rechts-)Nachfolge Vorgesehener oder Berechtigter.
sprachliche Erläuterung: mnd. anwardere.

Wort danach: Anwartschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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