Wort davor: 1Anwart
2Anwart
sprachliche Erläuterung:
nd. an(e)warde.
2Anwart (I)
Erklärung:
Anwartschaft (auf Erbschaft oder Lehen).
- Belegtext:
ein man mach sinen hals wol verwerken vndt siner erven anewart nicht
Datierung: 1227
Fundstelle: BrschwStR. § 11
- Belegtext:
in exspectatione, que wulgariter anwarde dicitur
Datierung: 1294
Fundstelle: MecklUB. III nr. 2288
- Belegtext:
pro antwarde a parte matris
Datierung: 1303
Fundstelle: Strals.1.StB. 123
- Belegtext:
sein slos, das unsers gnedigen hern aigenthumb und sein lehen, auch unnser der von S. anwart ist
Datierung: 1473
Fundstelle: AlbrAchillesMerckB. 266
- Belegtext:
die anwarth künftiger [Erb-]fälle verwircket
Fundstelle: FrkLGO. 1618 III 10 § 4
- Belegtext:
anwart oder zugang
Fundstelle: FrkLGO. 1618 III 44 § 5
- Belegtext:
die anwart auf diese kron vor sich und seine erben ... behalten
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. V 17
2Anwart (II)
Erklärung:
Eigentum.
vgl.
1Einwort.
Wort danach: Anwartbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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