Wort davor: Anwältung

Anwand, Anwende, Anwande
sprachliche Erläuterung: mhd. anwan(d)t, Nebenformen anwende, anawanta, -wend; aneband, -wand, -want, -wende, -went, -winde; annewendt; ainwant; inwendt; ewindt; mnd. a(a)nwenn; ahnewendt, -wenne; an(n)ewende; annenwenn.
vgl. Anert, Angewann, Ankehr, Anwander, Anweide (II), Anwendensgerechtigkeit, Dreifuß, Landhag(en), Zwerchanwand.

Anwand (I)
Erklärung: ursprünglich das Stück des (eigenen oder anstoßenden) Ackers, auf dem der Pflug umwendet.

Anwand (II)
Erklärung: Acker, auf dem die Angrenzer den Pflug wenden dürfen, der daher breiter ist, wie Anwander (I).
Anwand (III)
Erklärung: Rain, der zwischen einzelnen Äckern oder an Straßen- oder Grabenrändern ungepflügt liegen bleibt, wenn das Übertreten auf fremde Grundstücke nicht gestattet ist. Wird stellenweise zur Weide oder Grasnutzung gebraucht, deshalb in Norddeutschland auch Anweide (II).
Anwand (IV)
Erklärung: gleichzeitig Feldweg.
Anwand (V)
Erklärung: Ackergrenze.
Anwand (VI)
Erklärung: Grenze überhaupt.
Anwand (VII)
Erklärung: Gewann(teil).
Anwand (VII Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Die Gewann ... nach der Dichte des Bestandes der Stöcke in Jöhner oder Anwandte d. h. Streifen eingeteilt".
Anwand (VIII)
Erklärung: Landmaß.
Anwand (IX)
Erklärung: schon frühzeitig als Flurname.
Anwand (IX Spiegelstrich 1)
Erklärung: Einordnung der Belege zum Teil unsicher.

Wort danach: Anwändel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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