Wort davor: anwaltlich
Anwaltschaft
Anwaltschaft (I)
Erklärung:
Vertretung, Vollmacht; Stellung, Tätigkeit eines Anwalts.
Anwaltschaft (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Abordnung und deren Vollmacht.
Anwaltschaft (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Stellvertretung eines Beamten.
Anwaltschaft (I Spiegelstrich 3)
Erklärung:
privatrechtlicher Auftrag.
Anwaltschaft (II)
Erklärung:
Verwaltungsbezirk, Amt.
- Belegtext:
under die anwaltschaft zu Kirchdorf gehöriger underthan, ...
Datierung: 1633
Fundstelle: AktGegenref.2 II 892
- Belegtext:
[1811 ist die Viertelseinteilung verschwunden, dafür werden 12] anwaltschaften [genannt, in die das Gericht zerfalle]
Region/Autor/Textsorte:
Stolz
Fundstelle: ArchÖG. 107 (1926) 410
Anwaltschaft (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Dorfvorsteher(amt).
Wort danach: Anwaltschaftsbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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