Wort davor: anwaltlich

Anwaltschaft

Anwaltschaft (I)
Erklärung: Vertretung, Vollmacht; Stellung, Tätigkeit eines Anwalts.

Anwaltschaft (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abordnung und deren Vollmacht.
Anwaltschaft (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Stellvertretung eines Beamten.
Anwaltschaft (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: privatrechtlicher Auftrag.
Anwaltschaft (II)
Erklärung: Verwaltungsbezirk, Amt.
Anwaltschaft (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Dorfvorsteher(amt).

Wort danach: Anwaltschaftsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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