Wort davor: Anwältigkeit

Anwältigung
Erklärung: Einweisung.
vgl. Anwältung.

Anwältigung (I)
Erklärung: in ein Amt.

Anwältigung (II)
Erklärung: in einen Grundbesitz.

Wort danach: Anwaltin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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