Wort davor: Anwältige

anwältigen

anwältigen (I)
Erklärung: in den Besitz einweisen.

anwältigen (II)
Erklärung: reflexiv: sich gewaltsam in Besitz setzen.

Wort danach: Anwältigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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