Wort davor: Anvogtei

anvogten
Erklärung: (sich) unter jemandes Schirmherrschaft stellen.

anvogten (I)
Erklärung: reflexiv.

anvogten (II)
Erklärung: transitiv.

Wort danach: Anvogtgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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