Wort davor: Antworterin

Antwortleute, Antwortmann
Erklärung: Beklagte(r).
sprachliche Erläuterung: nd. antwerdes-, antwordes-, Nebenformen antwort(e)s-.

Wort danach: Antwortschreiben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten