Wort davor: Antrittgeld
Antrittlehen
Erklärung:
Abgabe bei Lehen-, Amtsantritt.
- Belegtext:
antritts- oder huldigungs-lehn
Datierung: 1708
Fundstelle: Klingner I 385
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- Belegtext:
unter antrittlehn wird verstanden, daß nur dann eine ordentliche lehnwar zu bezahlen, wenn ein neuer lehnmann, welcher von dem ersten acquirenten nicht abstammt, das lehn antritt
Datierung: 1748
Fundstelle: Struve,Erkl. 23
- Fundstelle: Hayme 13
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- in Google Books
Wort danach: Antrunk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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