Wort davor: Antritt

Antrittgeld

Antrittgeld (I)
Erklärung: Handgeld.

Antrittgeld (II)
Erklärung: Abgabe bei Besitzveränderung.

Wort danach: Antrittlehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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