Wort davor: antrinken

Antritt

Antritt (I)
Erklärung: Amts-, Erbschaftsübernahme.

Antritt (II)
Erklärung: Abgabe bei Herrnfall.

Wort danach: Antrittgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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