Wort davor: Anteilgehorch

anteilig
sprachliche Erläuterung: nl. aendelich.

anteilig (I)
Erklärung: zu jemandes Anteil gehörig.

anteilig (II)
Erklärung: an einer Sache beteiligt.

Wort danach: Anteilknecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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