Wort davor: Anteidingung

Anteil
sprachliche Erläuterung: nd., nl. -dyl, -deel, -deil.

Anteil (I)
Erklärung: Anteil überhaupt an einem Recht oder einer Pflicht.

Anteil (I 1)
Erklärung: Gebühren, Steuer, Zins usw.

Anteil (I 2)
Erklärung: Anteil an einem Haus, Grundstück usw.; Erbteil und dergleichen.
Anteil (I 3)
Erklärung: übertragen: gesetzliche Erbfolge.
Anteil (II)
Erklärung: Teil.

Anteil (II 1)
Erklärung: Deichstück eines Ortsbezirkes.
Anteil (II 2)
Erklärung: Maß.
Anteil (II 3)
Erklärung: Kux.

Wort danach: anteilen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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