Wort davor: Anteidingung
Anteil
sprachliche Erläuterung:
nd., nl. -dyl, -deel, -deil.
Anteil (I)
Erklärung:
Anteil überhaupt an einem Recht oder einer Pflicht.
Anteil (I 1)
Erklärung:
Gebühren, Steuer, Zins usw.
Anteil (I 2)
Erklärung:
Anteil an einem Haus, Grundstück usw.; Erbteil und dergleichen.
Anteil (I 3)
Erklärung:
übertragen: gesetzliche Erbfolge.
- Belegtext:
eine succession oder antheil
Fundstelle: BöhmStR. 1614 Kap. XXIV F. 5
Anteil (II)
Erklärung:
Teil.
Anteil (II 1)
Erklärung:
Deichstück eines Ortsbezirkes.
Anteil (II 2)
Erklärung:
Maß.
Anteil (II 3)
Erklärung:
Kux.
Wort danach: anteilen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten