anteidingen
sprachliche Erläuterung:
-thed-, -teidig- nd. ande(ge)dingen.
anteidingen (I)
Erklärung:
mit persönlichem Objekt.
anteidingen (I 1)
Erklärung:
auffordern, nötigen.
Wort danach: Anteidingung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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