Wort davor: Anteiding

anteidingen
sprachliche Erläuterung: -thed-, -teidig- nd. ande(ge)dingen.

anteidingen (I)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

anteidingen (I 1)
Erklärung: auffordern, nötigen.

anteidingen (I 2)
Erklärung: jemanden wegen etwas ansprechen, belangen.
anteidingen (II)
Erklärung: mit sachlichem Objekt: eine Sache (vor Gericht) beanspruchen.

Wort danach: Anteidingung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten